Coronaverordnung – 2G (nicht f. Fortbildung)

Die aktuelle Coronaverordnung vom 28. September 2021, korrigiert mitGesetzblatt 2021 Nr. 121“ (Stand: 24. November 2021), sagt uns, was im Moment möglich ist und was nicht.

Hier findet Ihr die Bedingungen für die Warnstufen:

Somit liegt ab 24.11.2021 die Warnstufe 2 vor.
Das bedeutet, dass in vielen Bereichen die 2G-Regel gilt:

Die aktuelle Coronaverordnung vom 28.09.2021 erklärt, welche Einrichtungen oder Veranstaltungen in § 3 Absatz 4 Nr. 1-6 gemeint sind:

Darum können aktuell alle „Veranstaltungen“ im Alleins nur unter der Bedingung von 2G statt finden.


Erwachsenenbildung und Schulen weiterhin mit Test

Schulen und Erwachsenenbildung fällt in der aktuellen Coronaverordnung unter § 17 in eine andere Regelung:

Somit kann jede*r Teilnehmer*in mit einem negativen Sars-Cov-2 Test an den Kursen der Erwachsenenbildung teilnehmen.
Selbstredend ist, dass sich krank fühlende Menschen auf die Teilnahme eigenverantwortlich verzichten. Solches wird in den Kursen jeweils zudem vorher abgefragt.
Es kann auch ein Test vor Ort durchgeführt werden. Ebenfalls können sich Geimpfte tagesaktuell bei uns testen.
Dazu erfährst du hier mehr:
https://alleins-bremen.de/alleins-mit-testmoeglichkeit/

Aus-, Fort- und Weiterbildungen:

Zur Definition von Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Erwachsenenbildung findet man diese Beschreibung:

Hygienekonzept

Im Alleins halten wir seit Beginn der Coronapandemie ein Hygienekonzept vor, welches eingehalten wird.

Zudem nutzen wir sowohl im Bistro, als auch im Seminarraum jeweils einen Luftreiniger, so dass Viren durch ihn herausgefiltert werden. Die großen Fenster ermöglichen ein effizientes Lüften, damit die Räume alle 20 Min. einen quasi vollständigen Luftaustausch erhalten.

Ein CO2-Messgerät ermöglicht uns, anhand der steigenden Werte abzuschätzen, wie sich der Kontakt von Luft mit Lungengewebe vermehrt. Somit können wir rechtzeitig das Lüften intensivieren, falls die Menge an CO2 schneller ansteigt, als vermutet.

Desinfektionsmittel am Eingang und bei den sanitären Anlagen stehen selbstverständlich zur Verfügung.

Ebenso hält jede*r Kursleiter*in eine Teilnehmendenliste vor, mit der eine Kontaktverfolgung möglich ist im Falle einer später erkennbaren Erkrankung an Sars-Cov-2.

Maskentragen und Abstandsgebot werden entsprechend der Verordnung gleichermaßen umgesetzt.

Bei Fragen oder Anregungen wende Dich gerne an:
kontakt@alleins-bremen.de.de oder 0421 68547896

Ein Gedanke zu „Coronaverordnung – 2G (nicht f. Fortbildung)

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